Traditionen unserer Gesellschaft
Gesellschaftsabzeichen
Basler Zünfte und Gesellschaften verfügen über ansteckbare Zeichen welche ihre Mitglieder zu wichtigen Anlässen am Revers tragen. Die Begräbnisgesellschaft erhielt ein solches Zeichen erst zum 200. Geburtstag. Gestaltet vom Basler Künstler Roger A. Magne stellt es in ironischer Manier Tragbrüder beim Sargtragen dar.
Zwei Entwürfe von Roger A. Magne für das Gesellschaftsabzeichen. A: Vier Tragbrüder mit Sarg von vorn. B (erfolgreicher Entwurf und heutiges Signet): Zwei heitere Tragbrüder von der Seite
Bahrtuch
In der Folge des Jubiläums im Jahr 2000 schaffte sich die Begräbnisgesellschaft wieder ein Bahrtuch mit Gesellschaftszeichen an, welches auf Wunsch den Sarg verstorbener Mitglieder der Gesellschaft an der Abdankung bedeckt. In den früheren Tagen der Gesellschaft war das Bahrtuch dem "Bewahrer" anvertraut.
Bei einem Todesfall hatte dieser das Bahrtuch unentgeltlich ins Leidhaus zu bringen, damit der Sarg der verstorbenen Person, sei er noch so einfach und schlicht, würdevoll bedeckt wurde. Das Tuch bewegt sich in der Tradition der früher üblichen wappengeschmückten Bahrtücher der Basler Zunftbruderschaften.
Nach der Einführung der neuen Begräbnisordnung 1868 geriet der Brauch des Bahrtuchs langsam in Vergessenheit. Der verdiente Tragbruder Peter Galler nahm sich schliesslich der Idee eines Bahrtuchs im Umfeld des 200jährigen Jubiläums an. Seither führt er das Amt des Bewahrers auf dem Friedhof am Hörnli.
An der GV 2003 fragte der schalkhafte alt-Schryber Mulle Müller zum Bahrtuch, wie man sich für dessen Beanspruchung eigentlich anmelde. Das Tuch komme ja nur auf Wunsch zum Einsatz, und kaum einer wisse im Voraus wann er es benötige, und dann müsse man ungedeckt und kalt in seinem Sarg in der Kapelle liegen.
Müller bemerkte dazu auch, dass es heikel sei sich über das fehlende Tuch zu beschweren, sei man erst einmal unter der Erde. Der Bewahrer Galler achtet indes jeweils aufmerksam darüber dass das Bahrtuch (wenn zu Lebzeiten gewünscht) zum Einsatz kommt, und klärt auch Hinterbliebene und Geistliche jeweils über dessen Bedeutung auf.
2008 regte Tragbruder Galler die Anschaffung eines Urnentuches an. Dieses sollte der Tatsache Rechnung tragen, dass neben den traditionellen Erdbestattungen auch die Feuerbestattungen gewürdigt werden sollten, bei denen das Bahrtuch für den Sarg unpassend wäre. So kam die Gesellschaft auch zu einem Urnentuch.
Vier Tragbrüder in historischer Gewandung rekonstruieren eine so genannte "Begräbnistour". Der Sarg ist dabei mit einem Bahrtuch bedeckt.
Sterbegeld
Eine wichtige Aufgabe der Begräbnisgesellschaft war es einst ihren Mitgliedern eine würdige Bestattung zu sichern. Hierfür diente das so genannte Sterbegeld. Dazu gehörte auch, dass den Hinterbliebenen aus der Kasse der Gesellschaft ein finanzieller Beitrag an die Kosten der Beisetzung ausbezahlt wurde.
Die Statuten von 1829 sprechen davon dass bei einem Todesfall durch den Schreiber und Seckelmeister (Aktuar und Kassier in Personalunion) zwölf Franken zur Bestreitung der Unkosten für Sarg und Bestattung ausbezahlt werde. Heute beträgt das Sterbegeld 50 Franken und hat eher symbolischen Charakter.